Baugenehmigungsrechner

Stützmauer ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO).

Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62 und § 8 gültig ab 01.11.2025; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Stützmauern bis zu 2 m Höhe über der Geländeoberfläche“

§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO

Stützmauern bis 2 m Höhe.

Abstand zur Grenze in Rheinland-Pfalz

Garagen ohne Feuerstätten und sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten an der Grenze oder bis 3 m davon: mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, höchstens 12 m an einer Grenze, insgesamt 18 m; Dachneigung zur Grenze höchstens 45°. (§ 8 Abs. 8 LBauO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,25 H) (§ 8 Abs. 6 LBauO). H ist die Wandhöhe.

Stützmauern in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 2 m hochAnhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Bayernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenohne Größengrenze freiAnlage Abschnitt I Nr. 7.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 1,5 m hochAnhang Nr. 6.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Saarlandbis 2 m hoch§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Sachsenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Thüringenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Rheinland-Pfalz

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Stützmauer in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

In Rheinland-Pfalz ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO).

Gilt das auch im Außenbereich in Rheinland-Pfalz?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Rheinland-Pfalz bis 3,2 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 12 m je Grenze und insgesamt 18 m (§ 8 Abs. 8 LBauO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.