Baugenehmigungsrechner

Stützmauer ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (Anhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO).

Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2026 (GBl. S. 15), in Kraft 28.02.2026; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Stützmauern bis 2 m Höhe“

Anhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO

Stützmauern bis 2 m Höhe.

Abstand zur Grenze in Baden-Württemberg

Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; entlang einzelner Nachbargrenzen höchstens 9 m, insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite mindestens 2 m) (§ 5 Abs. 7 LBO). H ist die Wandhöhe.

Stützmauern in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Bayernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenohne Größengrenze freiAnlage Abschnitt I Nr. 7.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 1,5 m hochAnhang Nr. 6.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 2 m hoch§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO
Saarlandbis 2 m hoch§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Sachsenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Thüringenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Baden-Württemberg

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Stützmauer in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung sein?

In Baden-Württemberg ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (Anhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Baden-Württemberg?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Baden-Württemberg direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Baden-Württemberg bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.