Baugenehmigungsrechner

Stützmauer ohne Baugenehmigung in Saarland

In Saarland ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO).

Quelle: Landesbauordnung Saarland (LBO), § 61 und § 7 gültig ab 26.04.2025; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Stützmauern bis zu 2 m Höhe“

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO

Stützmauern bis 2 m Höhe.

Abstand zur Grenze in Saarland

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der LBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 7 Abs. 5 LBO). H ist die Wandhöhe.

Stützmauern in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 2 m hochAnhang 1 Nr. 7 Buchst. c LBO
Bayernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Berlinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenohne Größengrenze freiAnlage Abschnitt I Nr. 7.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Niedersachsenbis 1,5 m hochAnhang Nr. 6.2 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 2 m hoch§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b LBauO
Sachsenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO
Thüringenbis 2 m hoch (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Saarland

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Stützmauer in Saarland ohne Baugenehmigung sein?

In Saarland ist eine Stützmauer ohne Baugenehmigung erlaubt bis 2 m hoch (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Saarland?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.