Gewächshaus ohne Baugenehmigung in Saarland
In Saarland ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
Quelle: Landesbauordnung Saarland (LBO), § 61 und § 7 gültig ab 26.04.2025; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
§ 61 LBO nennt Gewächshäuser nicht ausdrücklich als verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
Privat als eingeschossiges Gebäude bis 75 m³.
Abstand zur Grenze in Saarland
Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der LBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m; vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 7 Abs. 5 LBO). H ist die Wandhöhe.
Gewächshäuser in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 5 m hoch | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO |
| Bayern | bis 75 m³ | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO |
| Berlin | bis 10 m² (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BauO Bln |
| Brandenburg | bis 50 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 30 m³ | Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 und 1.4 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 75 m³ | Anhang Nr. 1.1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO |
| Sachsen | bis 75 m³ (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 10 m² (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO |
| Thüringen | bis 30 m² (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO |
Weitere Vorhaben in Saarland
- Gartenhaus: bis 75 m³
- Gartensauna: bis 75 m³
- Carport und Garage: bis 36 m², 3 m Wandhöhe
- Terrassenüberdachung: ohne Größengrenze frei
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: genehmigungspflichtig
- Pool: bis 100 m³
- Zaun und Sichtschutz: bis 2 m hoch
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: bis 75 m³
- Solaranlage: bis 3 m hoch, 12 m lang
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Saarland · Gewächshaus: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Gewächshaus in Saarland ohne Baugenehmigung sein?
In Saarland ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Saarland?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.