Baugenehmigungsrechner

Gewächshaus ohne Baugenehmigung in Bayern

In Bayern ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO).

Quelle: Bayerische Bauordnung (BayBO), Text gilt ab 01.05.2026; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1 600 m2 Fläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb … dienen“

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO

Privates Gewächshaus als Gebäude bis 75 m³ (nicht im Außenbereich); Buchst. d gilt nur für landwirtschaftliche Gewächshäuser bis 5 m Firsthöhe.

Abstand zur Grenze in Bayern

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); in Gemeinden über 250.000 Einwohner teils 1 H (Art. 6 Abs. 5 und 5a BayBO). H ist die Wandhöhe.

Gewächshäuser in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 5 m hochAnhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO
Berlinbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BauO Bln
Brandenburgbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 30 m³Anlage Abschnitt I Nr. 1.1 und 1.4 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m² (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsenbis 75 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO
Saarlandbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Sachsenbis 75 m³ (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 10 m² (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Thüringenbis 30 m² (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO

Weitere Vorhaben in Bayern

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Häufige Fragen

Wie groß darf ein Gewächshaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

In Bayern ist ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung erlaubt bis 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BayBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Bayern?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Bayern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.