Carport und Garage ohne Baugenehmigung in Bayern
In Bayern ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m², nicht im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO).
Quelle: Bayerische Bauordnung (BayBO), Text gilt ab 01.05.2026; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich“
Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bis 50 m², nicht im Außenbereich.
Abstand zur Grenze in Bayern
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); in Gemeinden über 250.000 Einwohner teils 1 H (Art. 6 Abs. 5 und 5a BayBO). H ist die Wandhöhe.
Carports und Garagen in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Berlin | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln |
| Brandenburg | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 50 m² | Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 60 m², 3 m hoch (nicht Außenbereich) | Anhang Nr. 1.2 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m², 3,2 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO |
| Saarland | bis 36 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Sachsen | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m², 3 m Wandhöhe | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO |
| Thüringen | bis 60 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO |
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Häufige Fragen
Wie groß darf ein Carport in Bayern ohne Baugenehmigung sein?
In Bayern ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 50 m², nicht im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Bayern?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Darf ich in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Bayern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.