Baugenehmigungsrechner

Carport und Garage ohne Baugenehmigung in Niedersachsen

In Niedersachsen ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 60 m², 3 m hoch, nicht im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO).

Quelle: Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Anhang ab 01.07.2025, § 5 und § 60 ab 01.07.2024 (VORIS); abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Garagen, auch mit Abstellraum, mit insgesamt nicht mehr als 60 m2 Grundfläche je Baugrundstück und einer Höhe bis zu 3 m sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich“

Anhang Nr. 1.2 NBauO

Garagen bis insgesamt 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und 3 m Höhe, nicht im Außenbereich. Ein offener Carport ist nicht eigens genannt – vorher bei der Bauaufsicht klären.

Abstand zur Grenze in Niedersachsen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe ohne Abstand, auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m. (§ 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 2 und Satz 5 NBauO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H) (§ 5 Abs. 2 NBauO). H ist die Wandhöhe.

Carports und Garagen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Bayernbis 50 m² (nicht Außenbereich)Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Berlinbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln
Brandenburgbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenbis 50 m²Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Nordrhein-Westfalenbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m², 3,2 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO
Saarlandbis 36 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Sachsenbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 50 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 50 m², 3 m Wandhöhe§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Thüringenbis 60 m², 3 m Wandhöhe (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf ein Carport in Niedersachsen ohne Baugenehmigung sein?

In Niedersachsen ist ein Carport oder eine Garage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 60 m², 3 m hoch, nicht im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO).

Gilt das auch im Außenbereich in Niedersachsen?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Darf ich in Niedersachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Niedersachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 2 und Satz 5 NBauO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.