Baugenehmigungsrechner

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO).

Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2026 (GBl. S. 15), in Kraft 28.02.2026; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre Überdachungen“

Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO

Nur im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche; Dachterrassen und ihre Überdachungen ausgenommen.

Abstand zur Grenze in Baden-Württemberg

Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; entlang einzelner Nachbargrenzen höchstens 9 m, insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite mindestens 2 m) (§ 5 Abs. 7 LBO). H ist die Wandhöhe.

Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Bayernbis 30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Berlinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Brandenburgbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenfrei mit AuflagenAnlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V
Niedersachsenbis 40 m²Anhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 30 m², 4,5 m tief§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Saarlandohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO
Sachsenbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 30 m²§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO
Thüringenbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO

Weitere Vorhaben in Baden-Württemberg

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung sein?

In Baden-Württemberg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Baden-Württemberg?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Darf ich in Baden-Württemberg direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Baden-Württemberg bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 LBO).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.