Baugenehmigungsrechner

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 40 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V).

Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 und § 6 gültig ab 12.06.2026; abgerufen am 08.11.2026.

Rechner: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m2“

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V

Terrassenüberdachungen bis 40 m² Fläche.

Abstand zur Grenze in Mecklenburg-Vorpommern

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt höchstens 15 m. (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V)

Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 LBauO M-V). H ist die Wandhöhe.

Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 30 m² (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO
Bayernbis 30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Berlinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Brandenburgbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenfrei mit AuflagenAnlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO
Niedersachsenbis 40 m²Anhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 30 m², 4,5 m tief§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Saarlandohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO
Sachsenbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 30 m²§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO
Thüringenbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO

Weitere Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern

Alle verfahrensfreien Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern · Terrassenüberdachung: alle Bundesländer im Vergleich

Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 40 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V).

Gilt das auch im Außenbereich in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Mecklenburg-Vorpommern bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 LBauO M-V).

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.