Baugenehmigungsrechner

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Brandenburg

In Brandenburg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², 4 m tief, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).

Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20); abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis zu 4 Meter, außer im Außenbereich“

§ 61 Abs. 2 BbgBO

Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich.

Abstand zur Grenze in Brandenburg

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der BbgBO; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 30 m² (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO
Bayernbis 30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Berlinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Hessenfrei mit AuflagenAnlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V
Niedersachsenbis 40 m²Anhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 30 m², 4,5 m tief§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Saarlandohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO
Sachsenbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Sachsen-Anhaltbis 30 m²§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Schleswig-Holsteinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO
Thüringenbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?

In Brandenburg ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m², 4 m tief, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 BbgBO).

Gilt das auch im Außenbereich in Brandenburg?

Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.