Baugenehmigungsrechner

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m² (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA).

Quelle: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), § 60 gültig ab 24.01.2026; abgerufen am 08.11.2026.

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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.

Das steht im Gesetz

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2“

§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA

Terrassenüberdachungen bis 30 m².

Abstand zur Grenze in Sachsen-Anhalt

Die Regeln zur Grenzbebauung stehen in den Abstandsflächen-Vorschriften der BauO LSA; wir ergänzen sie hier, sobald sie Nummer für Nummer geprüft sind. Zum Gesetzestext.

Terrassenüberdachungen in anderen Bundesländern

BundeslandOhne GenehmigungFundstelle
Baden-Württembergbis 30 m² (nicht Außenbereich)Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO
Bayernbis 30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Berlinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Brandenburgbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 61 Abs. 2 BbgBO
Hessenfrei mit AuflagenAnlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO
Mecklenburg-Vorpommernbis 40 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V
Niedersachsenbis 40 m²Anhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalenbis 30 m², 4,5 m tief§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzbis 50 m³ (nicht Außenbereich)§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Saarlandohne Größengrenze frei§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO
Sachsenbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO
Schleswig-Holsteinbis 30 m², 3 m tief§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO
Thüringenbis 30 m², 4 m tief (nicht Außenbereich)§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung sein?

In Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung erlaubt bis 30 m² (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA).

Gilt das auch im Außenbereich in Sachsen-Anhalt?

Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.

Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.