Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Zäune und Sichtschutzwände sind in Rheinland-Pfalz ohne Größengrenze verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO).
Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62 und § 8 gültig ab 01.11.2025; abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„Einfriedungen; ausgenommen sind Einfriedungen im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern“
Einfriedungen ohne Höhengrenze verfahrensfrei, außer im Außenbereich und nahe Kulturdenkmälern. Ohne Grenzabstand aber nur bis 2 m Höhe (§ 8 Abs. 7).
Abstand zur Grenze in Rheinland-Pfalz
Garagen ohne Feuerstätten und sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten an der Grenze oder bis 3 m davon: mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, höchstens 12 m an einer Grenze, insgesamt 18 m; Dachneigung zur Grenze höchstens 45°. (§ 8 Abs. 8 LBauO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,25 H) (§ 8 Abs. 6 LBauO). H ist die Wandhöhe.
Zäune und Sichtschutzwände in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ohne Größengrenze frei | Anhang 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Bayern | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO |
| Berlin | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln |
| Brandenburg | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 2 m hoch | Anlage Abschnitt I Nr. 7.1 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 2 m hoch | Anhang Nr. 6.1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018 |
| Saarland | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Sachsen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO |
| Thüringen | bis 2 m hoch (nicht Außenbereich) | § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO |
Weitere Vorhaben in Rheinland-Pfalz
- Gartenhaus: bis 50 m³
- Gartensauna: bis 50 m³
- Carport und Garage: bis 50 m², 3,2 m Wandhöhe
- Terrassenüberdachung: bis 50 m³
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 50 m³
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 50 m³
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: genehmigungspflichtig
- Solaranlage: frei mit Auflagen
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Rheinland-Pfalz · Zaun und Sichtschutz: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Zaun und Sichtschutz in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Zäune und Sichtschutzwände sind in Rheinland-Pfalz ohne Größengrenze verfahrensfrei, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO).
Gilt das auch im Außenbereich in Rheinland-Pfalz?
Nein – im Außenbereich gilt die Ausnahme nicht.
Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Rheinland-Pfalz bis 3,2 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 12 m je Grenze und insgesamt 18 m (§ 8 Abs. 8 LBauO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.