Solaranlage ohne Baugenehmigung in Sachsen
In Sachsen ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO).
Quelle: Sächsische Bauordnung (SächsBO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169); abgerufen am 08.11.2026.
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Mittlere Höhe: bei Satteldach das Mittel aus Trauf- und Firsthöhe. Rauminhalt = Länge × Breite × mittlere Höhe (Außenmaße). Ergebnis ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht.
Das steht im Gesetz
„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“
Auf Dach- und Außenwandflächen frei; freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge.
Abstand zur Grenze in Sachsen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; insgesamt 15 m. (§ 6 Abs. 8 SächsBO)
Abstandsfläche sonst: 0,4 H, mindestens 3 m (Gewerbe/Industrie 0,2 H); vor Wohngebäuden GK 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m (§ 6 Abs. 5 SächsBO). H ist die Wandhöhe.
Solaranlagen in anderen Bundesländern
| Bundesland | Ohne Genehmigung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ohne Größengrenze frei | Anhang 1 Nr. 3 Buchst. c LBO |
| Bayern | bis 3 m hoch, 9 m lang | Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO |
| Berlin | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln |
| Brandenburg | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 61 Abs. 2 BbgBO |
| Hessen | bis 3 m hoch, 9 m lang | Anlage Abschnitt I Nr. 3.9 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V |
| Niedersachsen | bis 3 m hoch, 9 m lang | Anhang Nr. 2.3 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 100 m², 3 m hoch | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | frei mit Auflagen | § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO |
| Saarland | bis 3 m hoch, 12 m lang | § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO |
| Sachsen-Anhalt | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO |
| Thüringen | bis 3 m hoch, 9 m lang | § 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO |
Weitere Vorhaben in Sachsen
- Gartenhaus: bis 75 m³
- Gartensauna: bis 75 m³
- Carport und Garage: bis 50 m², 3 m Wandhöhe
- Terrassenüberdachung: bis 30 m², 3 m tief
- Pergola: ohne Größengrenze frei
- Wintergarten: bis 75 m³
- Pool: bis 100 m³
- Gewächshaus: bis 75 m³
- Zaun und Sichtschutz: bis 2 m hoch
- Stützmauer: bis 2 m hoch
- Tiny House: bis 75 m³
Alle verfahrensfreien Vorhaben in Sachsen · Solaranlage: alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen
Wie groß darf eine Solaranlage in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
In Sachsen ist eine Solaranlage ohne Baugenehmigung erlaubt bis 3 m hoch, 9 m lang (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO).
Gilt das auch im Außenbereich in Sachsen?
Das Gesetz nennt hier keine eigene Außenbereichs-Grenze; § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt trotzdem.
Darf ich in Sachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen in Sachsen bis 3 m mittlere Wandhöhe ohne eigene Abstandsfläche stehen, höchstens 9 m je Grenze und insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8 SächsBO).
Heißt verfahrensfrei, dass ich gar nichts beachten muss?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht sowie Denkmal- und Naturschutz gelten trotzdem – im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht der Gemeinde nachfragen.